Hier finden Sie die Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Wasserwerkes der Stadt Delbrück.
1. Wasseranschluss auf dem Grundstück vorhanden (Neubaugebiet):
Verena Altenberend
Die Anträge auf Wasserversorgung sollten mindestens 2 Wochen vor der geplanten Realisierung beim Fachbereich Bauen und Planen (Tiefbau) eingereicht werden. Die Herstellung des Leitungsgrabens auf dem Baugrundstück kann in Eigenleistung erfolgen. Lage und Umfang des Leitungsgrabens bitte mind. 1 Woche bevor die Leitung durch das Wasserwerk verlegt werden soll bei den Mitarbeitern des Wasserwerkes erfragen. Anträge auf Bauwasser in Neubaugebieten sind 1 Woche vorher einzureichen.
2. neuer Grundstücksanschluss:
Daniel Strozoda
Die Anträge sollten möglicht 6 bis 8 Wochen vor Herstellung des Grundstücksanschlusses eingereicht werden. Spätestens eine Woche vor dem Einbau des Wasserzählers ist die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Kundenanlage durch einen Unternehmer (Dieser muss in das Installateurverzeichnis der E.ON Westfalen Weser AG, ehemals Stadtwerke Paderborn, oder eines anderen Versorgungsunternehmens, eingetragen sein.) zu bescheinigen und beim Fachbereich Bauen und Planen (Tiefbau) einzureichen.
Verena Altenberend
Als Verbrauch werden je angefangene 100 m³ umbauten Raumes 5 m³ Wasser zugrunde gelegt.
Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular
Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr