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Landesförderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen" (ZIO)

Sie möchten ein Geschäft oder eine Gastronomie in der Delbrücker Innenstadt eröffnen? Oder spielen Sie mit dem Gedanken sich selbständig zu machen?

Das Landesförderprogramm eröffnet der Stadt Delbrück die Möglichkeit, Leerstände in der Innenstadt vorübergehend anzumieten und diese zu einer deutlich verringerten Miete für die Dauer von bis zu zwei Jahren weiterzuvermieten.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt für die Anmietung von leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Ladenlokalen zur Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für die Dauer von bis zu zwei Jahren. Die Stadt Delbrück zahlt dabei bis zu 70 % der Altmiete und vermietet die Räumlichkeiten an Unternehmerinnen und Unternehmer zu vergünstigten Mietkonditionen weiter. Diese Maßnahme ermöglicht es Gewerbetreibenden, ihre Geschäfte unter deutlich reduzierten Mietkosten zu eröffnen.

Des Weiteren können Vermieter und Vermieterinnen einen Aufwendungszuschuss für den Umbau oder die Herrichtung des Ladenlokals zur Anpassung an die Nutzung für innovative Einzelnutzungen erhalten. Die nachzuweisenden Umbaukosten müssen dabei mindestens 5.000 Euro und dürfen maximal 10.000 Euro pro Ladenlokal betragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden 80 % der monatlichen (ortsüblichen) Nettokaltmiete über einen Zeitraum von maximal 24 aufeinanderfolgenden Monaten. Bezugspunkt ist die Kaltmiete aus der letzten Vermietung des entsprechenden Ladenlokals.

Der Aufwendungszuschuss für Vermieter und Vermieterinnen umfasst 50 % der nachgewiesenen Umbaukosten, jedoch maximal 5.000 Euro pro Ladenlokal.

Rechenbeispiel

Angenommen, die monatliche Altmiete eines Ladenlokals beträgt 1.000 Euro. Die Stadt Delbrück sichert dem Eigentümer eine Mietzahlung von monatlich 700 Euro für bis zu zwei Jahre. Der zukünftige Ladenbetreiber zahlt lediglich 200 Euro monatlich an die Stadt (20 % der Altmiete).

Monatliche Altmiete / ortsübliche Vergleichsmiete

1.000 €

 Anmietung der Stadt Delbrück (70 % der Altmiete/ortsübliche Vergleichsmiete)

 700 €

Weitervermietung durch die Stadt Delbrück (20 % der Altmiete)

200 €

Verbleibende Differenz

500 €

Eigenanteil der Stadt / Förderung (50 %)

250 €

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Ein Förderantrag kann von

  • potentiellen Mieterinnen und Mietern sowie 
  • Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümern
gestellt werden.

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Anträge können bei Ricarda Steiling per E-Mail an RcrdStlngdlbrckd oder bei Maria d'Andrea Pizzicon per E-Mail an MrdAndrdlbrckd eingereicht werden.

gefördert durch:

Kontakt

Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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Himmelreichallee 20
33129 Delbrück

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
Wappen der Stadt Delbrück, zehn Orte, eine Stadt.
 

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