Wohnen in den eigenen vier Wänden steht bei den meisten Menschen ganz oben auf der Wunschliste und für viele bedeutet ein liebevoll gestalteter Garten das absolute i-Tüpfelchen. Der erste Schritt zur Verwirklichung ist die Suche nach einem geeigneten Bauplatz.
Die Stadt Delbrück unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch Neubürger durch eine vorausschauende Flächenpolitik. In Delbrück-Mitte und den neun Ortsteilen stellen wir in regelmäßigen Abständen städtische Grundstücke zu günstigen Konditionen für den Bau von Eigenheimen zur Verfügung.
Die Festsetzungen für die Bebauung ergeben sich aus dem für das jeweilige Baugebiet geltenden Bebauungsplan.
Auf den städtischen Bauplätzen sind ausschließlich Eigenheime zu errichten; Grundstücke für den Mietwohnungsbau werden nicht angeboten. Die Anzahl der Wohnungen wird auf 2 Wohneinheiten je Bauplatz begrenzt.
Um ein Eigenheim handelt es sich dann, wenn ein Wohngebäude, das ausschließlich dem Wohnen dient, mit nicht mehr als 2 Wohnungen errichtet wird und der Eigentümer sich verpflichtet, in eine Wohnung in diesem Haus erstmals selbst, ggf. auch mit Familienangehörigen, mit Hauptwohnsitz einzuziehen und mindestens 5 Jahre ab tatsächlichem Einzug ständig darin zu wohnen. Sofern sich in dem Wohngebäude 2 Wohnungen befinden, kann eine Wohnung vermietet werden, jedoch erst dann, wenn die andere Wohnung vorher vom Eigentümer bezogen ist. Falls ein Doppelwohnhaus gebaut wird, ist eine Wohnung je Haushälfte zulässig.
Der Bauplatz muss innerhalb von 3 Jahren im Rohbau bebaut werden. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, ist der Bauplatz an die Stadt Delbrück zurückzugeben. Das unbebaute Grundstück kann nicht freihändig weiterverkauft werden; es besteht nur die Möglichkeit der Rückgabe an die Stadt.
Die Bauplätze in den Baugebieten sind regelmäßig über neue Erschließungsstraßen, die zunächst als Baustraßen angelegt werden, erreichbar. Der endgültige Straßenausbau erfolgt, wenn die Bebauung im Baugebiet überwiegend abgeschlossen ist; dann wird auch die Straßenbeleuchtung erstellt.
Der Kaufpreis für den Grund und Boden beträgt in
Hinzu kommen noch die Verwaltungs- und Vermessungskosten sowie Erschließungs-, Kanalanschluss- und Wasseranschlussbeiträge, die in den einzelnen Gebieten unterschiedlich sind.
Falls staatliche Wohnungsbaufördergelder in Anspruch genommen werden sollen, erfahren Sie hierzu Näheres bei der Kreisverwaltung Paderborn, Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz (siehe unten).
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