Wohnen in den eigenen vier Wänden steht bei den meisten Menschen ganz oben auf der Wunschliste und für viele bedeutet ein liebevoll gestalteter Garten das absolute i-Tüpfelchen. Der erste Schritt zur Verwirklichung ist die Suche nach einem geeigneten Bauplatz.
Die Stadt Delbrück unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch Neubürger durch eine vorausschauende Flächenpolitik. In Delbrück-Mitte und den neun Ortsteilen stellen wir in regelmäßigen Abständen städtische Grundstücke zu günstigen Konditionen für den Bau von Eigenheimen zur Verfügung.
Ortsteil | Baugebiet | Sachstand | Vermarktungszeitraum | weitere Infos |
|---|---|---|---|---|
Westenholz | Höber | BPlan 117 | Ende 2025/Anfang 2026 | Vergabeverfahren eröffnet Bewerbungszeitraum vom 01.02.-31.03.26 |
Bentfeld | Erweiterung Schafbreite | BPlan 133 | Ende 2026 |
Eine Zusammenstellung sämtlicher rechtskräftiger oder noch im Bearbeitungsverfahren befindlicher Bebauungspläne finden Sie im Bauleitplanungsportal:
Die Festsetzungen für die Bebauung ergeben sich aus dem für das jeweilige Baugebiet geltenden Bebauungsplan.
Auf den städtischen Bauplätzen können ausschließlich Wohngebäude mit max. 2 Wohneinheiten errichtet werden; Grundstücke für den Mietwohnungsbau werden nicht angeboten.
Der Bauplatz muss innerhalb von 3 Jahren im Rohbau bebaut werden. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, ist der Bauplatz an die Stadt Delbrück zurückzugeben. Das unbebaute Grundstück kann nicht freihändig weiterverkauft werden; es besteht nur die Möglichkeit der Rückgabe an die Stadt.
Die Bauplätze in den Baugebieten sind regelmäßig über neue Erschließungsstraßen, die zunächst als Baustraßen angelegt werden, erreichbar. Der endgültige Straßenausbau erfolgt, wenn die Bebauung im Baugebiet überwiegend abgeschlossen ist; dann wird auch die Straßenbeleuchtung erstellt.
Falls staatliche Wohnungsbaufördergelder in Anspruch genommen werden sollen, erfahren Sie hierzu Näheres bei der Kreisverwaltung Paderborn, Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz (siehe unten).
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