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Bauplatzvergabe

Wohnen in den eigenen vier Wänden steht bei den meisten Menschen ganz oben auf der Wunschliste und für viele bedeutet ein liebevoll gestalteter Garten das absolute i-Tüpfelchen. Der erste Schritt zur Verwirklichung ist die Suche nach einem geeigneten Bauplatz. 

Die Stadt Delbrück unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch Neubürger durch eine vorausschauende Flächenpolitik. In Delbrück-Mitte und den neun Ortsteilen stellen wir in regelmäßigen Abständen städtische Grundstücke zu günstigen Konditionen für den Bau von Eigenheimen zur Verfügung.

In Kürze werden folgende Gebiete vermarktet

Ortsteil

Baugebiet

Sachstand
BPlanverfahren

Vermarktungszeitraum

weitere Infos

Westenholz

Höber

BPlan 117


Bebauungsplan

Ende 2025/Anfang 2026

Vergabeverfahren eröffnet

Bewerbungszeitraum vom 01.02.-31.03.26
Infos hier

Bentfeld

Erweiterung Schafbreite

BPlan 133


Bebauungsplan

Ende 2026


Eine Zusammenstellung sämtlicher rechtskräftiger oder noch im Bearbeitungsverfahren befindlicher Bebauungspläne finden Sie im Bauleitplanungsportal:

Bauleitplanung

Vergaberichtlinien und -verfahren

Häufig gestellte Fragen

Wie dürfen die städtischen Bauplätze bebaut werden?

Die Festsetzungen für die Bebauung ergeben sich aus dem für das jeweilige Baugebiet geltenden Bebauungsplan.

Gibt es Nutzungsbeschränkungen?

Auf den städtischen Bauplätzen können ausschließlich Wohngebäude mit max. 2 Wohneinheiten errichtet werden; Grundstücke für den Mietwohnungsbau werden nicht angeboten. 

Wann muss der städtische Bauplatz bebaut sein?

Der Bauplatz muss innerhalb von 3 Jahren im Rohbau bebaut werden. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, ist der Bauplatz an die Stadt Delbrück zurückzugeben. Das unbebaute Grundstück kann nicht freihändig weiterverkauft werden; es besteht nur die Möglichkeit der Rückgabe an die Stadt.

Wann erfolgt der Straßenendausbau?

Die Bauplätze in den Baugebieten sind regelmäßig über neue Erschließungsstraßen, die zunächst als Baustraßen angelegt werden, erreichbar. Der endgültige Straßenausbau erfolgt, wenn die Bebauung im Baugebiet überwiegend abgeschlossen ist; dann wird auch die Straßenbeleuchtung erstellt.

Wo erfahre ich alles zur staatlichen Wohnungsbauförderung?

Falls staatliche Wohnungsbaufördergelder in Anspruch genommen werden sollen, erfahren Sie hierzu Näheres bei der Kreisverwaltung Paderborn, Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz (siehe unten).

Informationen zu Versickerungsanlagen

Kontakt

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Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular

Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
Wappen der Stadt Delbrück, zehn Orte, eine Stadt.
 

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