In diesem Bereich erhalten Sie Informationen zu Wahlen / Abstimmungen und den Ergebnissen. Wenn Sie allgemeine Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Personen unter „Kontakt“.
Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen fand am Sonntag, den 14. September 2025 statt.
Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen
Etwaige notwendige Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.
Die Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt.
Am 14.09.2025 wird auch in Delbrück gewählt:
An dieser Wahl darf man ab dem 16. Lebensjahr schon teilnehmen.
Für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin stehen in Delbrück zwei Kandidaten und eine Kandidatin auf dem Stimmzettel.
Erhält keiner der drei Kandidaten mehr als 50 % der Stimmen, also keine absolute Mehrheit, wird am 28.09.2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen durchgeführt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Zudem werden am 14.09.2025 die Mitglieder für den Stadtrat gewählt. Dazu wurde das Wahlgebiet in 22 Wahlbezirke eingeteilt.
Insgesamt haben Sie für jede Wahl eine Stimme zu vergeben!
Alle wahlberechtigten Delbrückerinnen und Delbrücker sollten zeitnah ihre Wahlbenachrichti-gungen erhalten.
Achtung!
Wer meint, wahlberechtigt zu sein, und keine Wahlbenachrichtigung zugeschickt bekommen hat, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Wahlbenachrichtigung:
Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie alle Informationen über das Wahllokal, wo Sie am Wahltag Ihre Stimme an der Urne abgeben können.
Achtung! - Bitte achten Sie darauf, ob sich Ihr Wahllokal geändert hat.
2. Sie beantragen vorher schon Briefwahlunterlagen. Aber wie?
Die Briefwahlunterlagen können nun online unter dem untenstehenden Link
oder
mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Zudem können Sie den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code abscannen und ebenfalls direkt im Internet die Briefwahlunterlagen beantragen.
Natürlich können Sie auch gerne schriftlich per Post oder persönlich hier im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten die Briefwahlunterlagen beantragen. Sie haben dann auch die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine in der Eingangshalle des Rathauses auszufüllen.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig zurück, sodass sie bis spätestens 16.00 Uhr am Wahltag im Rathaus eingegangen sind.
Infos zum Wahllokal
Zu den Kommunalwahlen 2025 wird in jedem Stadtteil von Delbrück mindestens ein Wahllokal eingerichtet. Eine Übersicht über die Wahlräume finden Sie hier (Link: https://wahlen.regioit.de/2/km2025/05774020/praesentation/wahlraeume.html). In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie über den folgenden Link https://wahlen.regioit.de/2/km2025/05774020/praesentation/strassen.html mit Eingabe Ihrer Adresse das zuständige Wahllokal finden.
Hinweis zur Barrierefreiheit der Wahlräume:
Bei der Auswahl der Wahlräume wird Wert daraufgelegt, dass die Räume in den jeweiligen Stimmbezirken möglichst zentral gelegen und leicht zu erreichen sind. In der Regel befinden sich die Wahlräume - wie gesetzlich vorgesehen - in städtischen oder anderen öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Kindertageseinrichtungen möglichst im Erdgeschoss.
Allerdings können nicht alle Räume als umfassend barrierefrei bezeichnet werden, da sie ursprünglich einer anderen Nutzung unterliegen. Zudem ist es wegen der vielen unterschiedlichen Arten von Behinderungen und körperlichen Beeinträchtigungen kaum möglich, für die temporäre Nutzung dieser Räume zum Zwecke der Wahlausübung, diese barrierefrei zu gestalten, wenngleich dies zumindest bei den städtischen Gebäuden bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen immer das Ziel ist.
Dennoch erfüllen die meisten Wahlräume Kriterien und Voraussetzungen, die es Wahlberechtigten je nach Art und Grad der Behinderung ermöglichen, dort persönlich am Wahltag ohne weitere Hilfsperson zu wählen, wie beispielsweise durch einen ebenerdigen Zugang.
Für eine individuelle Information über die Barrierefreiheit Ihres Wahllokals können Sie sich gerne telefonisch mit dem Bürgerbüro unter der Telefonnummer 05250/996-190 in Verbindung setzen.
Falls Sie die Möglichkeit der Briefwahl zur Stimmabgabe nutzen möchten, können Sie den Antrag hier (Link: https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/start.do?mb=5774020) online stellen. Im Übrigen können Sie die Briefwahl - wie auf der Wahlbenachrichtigung beschrieben - wahrnehmen.
Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Delbrück ist vom Rat gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in seiner ersten Sitzung nach einer Kommunalwahl zu bilden.
Er befasst sich mit den gegen die Kommunalwahl erhobenen Einsprüchen und hat die Gültigkeit der Wahl vorzuprüfen.
Der Wahlprüfungsausschuss macht anschließend dem Rat der Stadt einen konkreten Vorschlag über den zu fassenden Beschluss hinsichtlich der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl.
Die Sitzungen der Wahlprüfungsausschüsse finden Sie im Rats- und Bürgerinfosystem der Stadt Delbrück.
Einteilung von Wahlbezirken:
Wenn Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 14.09.2025 einreichen möchten, können sie gerne dazu das webbasierte Tool „Parteienkomponente“ nutzen. Damit können direkt alle Daten erfasst bzw. gespeichert werden und dem Wahlamt digital zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig können alle erforderlichen Formulare digital ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu verschiedenen vergangenen Wahlen.
Die Bundestagswahl fand am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt.
Die Europawahl fand am Sonntag, den 09.06. 2024, statt
Die Landtagswahl fand am Sonntag, den 15. Mai 2022, statt.
Hier finden Sie die Wahlergebnisse für die Stadt Delbrück und den Kreis Paderborn.
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