Das Einzelhandelskonzept der Stadt verfolgt das Ziel, den Einzelhandelsstandort Delbrück zu sichern und zu stärken.
Dabei gilt es vor allem, die räumliche Angebotsstruktur mit einer Konzentration auf die Innenstadt zu sichern und zu profilieren, die Grundversorgung zu erhalten und zu stärken sowie funktionale Ergänzungsstandorte zu ermöglichen
Einzelhandels- und Zentrenkonzepte dienen als Entscheidungsgrundlage zur planerischen Bewertung für Neuansiedlungen, Investorenfragen und Planvorhaben (städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß Baugesetzbuch). Die Fortschreibung soll die bisherige Steuerungspraxis überprüfen und in Teilen neu definieren sowie unter Ausschöpfung der Steuerungs- und Lenkungsmöglichkeiten (unter anderem hinsichtlich der Lebensmittel-Nahversorgung) zu einer Stärkung und Attraktivitätssteigerung des Einzelhandelsstandorts Delbrück insgesamt beitragen.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts von 2012 hat der Rat der Stadt Delbrück in seiner Sitzung am 14. Februar 2019 beschlossen. Die Firma Dr. Lademann & Partner, Gesellschaft für Unternehmens- und Kommunaberatung mbH, wurde von der Stadt Delbrück mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zur zielgerichteten Weiterentwicklung des Einzelhandels in Delbrück beauftragt. Auf Grundlage einer Analyse der vorhandenen Ist-Situation im gesamten Stadtgebiet von Delbrück soll untersucht werden, welche Einzelhandelsentwicklungen für die Stadt Delbrück und ihre Stadtteile erforderlich sind beziehungsweise welche Standorte und Aspekte bei der Ansiedlung oder Weiterentwicklung bestimmter Branchen besonders beachtet werden sollten.
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