Das Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt verfolgt das Ziel, den Einzelhandelsstandort Delbrück zu sichern und zu stärken.
Dabei gilt es vor allem, die räumliche Angebotsstruktur mit einer Konzentration auf die Innenstadt zu sichern und zu profilieren, die Grundversorgung zu erhalten und zu stärken sowie funktionale Ergänzungsstandorte zu ermöglichen.
Einzelhandels- und Zentrenkonzepte dienen als Entscheidungsgrundlage zur planerischen Bewertung für Neuansiedlungen, Investorenfragen und Planvorhaben.
Den planerischen Entwicklungsrahmen für die örtliche Einzelhandelsentwicklung stellte bislang das Einzelhandelskonzept für die Stadt Delbrück aus dem Jahre 2012 dar.
Seit Erarbeitung des gesamtstädtischen Einzelhandelsentwicklungskonzepts haben sich die Rahmenbedingungen für den Einzelhandelsstandort Delbrück verändert. Das Steuerungskonzept wurde nunmehr durch das Büro Dr. Lademann & Partner, Hamburg; überprüft und aktualisiert, um die Funktionalität aufrecht zu erhalten und um zukunftsfähige Perspektiven zur Sicherung und Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandorts im Standort- und Städtewettbewerb zu bieten. Darüber hinaus machten verschiedene Urteile der OVG und des BVerwG sowie die Novellierung des LEP NRW eine Aktualisierung erforderlich.
Im Rahmen der Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Delbrück wurden die aktuelle Einzelhandelssituation und deren Strukturen in der Stadt Delbrück und ihren Stadtteilen erfasst und neu bewertet.
In seiner Sitzung am 25. November 2021 hat der Rat der Stadt Delbrück das nun vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß Baugesetzbuch beschlossen.
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