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Biotonne (grüne Tonne)

Sammelbehälter zur getrennten Erfassung organischer Abfälle aus Haushalten und Hausgärten; erhältlich in den Größen 80, 120 und 240 Liter (siehe zusätzliches Biotonnen-Volumen weiter unten). Abfuhr alle 14 Tage.

In die Biotonne gehören organische Abfälle aus Küche und Garten. Abfälle die nicht biologischen Ursprungs sind, wie Folien Metall oder Steine dürfen nicht hinein.

Weitere Informationen zur Biotonne

Das darf in die Biotonne

  • Obst- und Gemüsereste, Schalen, auch von Zitrusfrüchten
  • Essensreste, auch Gekochtes (ggf. eingewickelt in Zeitungspapier)
  • Kaffeesatz, -filter, Teebeutel, Nuss- und Eierschalen
  • Küchenpapier
  • Grün-/Strauchschnitt, Laub, Blumen

Das darf nicht in die Biotonne

  • Kunststoffe, Verpackungen, Folien, Tüten, Plastiktüten, kompostierbare Plastiktüten und Folienbeutel (auch keine Bioplastiktüten!)*
  • kompostierbare Kaffeekapseln, kompostierbare Besteck etc.
  • Metalle, Alufolien, Dosen
  • Hygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel
  • Textilien, Leder
  • Katzen- und Kleintierstreu
  • Behandeltes Holz, Asche
  • Erde, Sand, Kies, Steine

* Plastiktüten bestehen meist aus Erdöl und benötigen etwa 20 Jahre, um sich zu zersetzen. Zersetzt heißt aber nicht biologisch abgebaut. In Mikroplastik zerfallen, können herkömmliche Plastiktüten nicht mehr aus dem Rohkompost getrennt werden und landen so auf den Äckern, werden ins Grundwasser gespült und gelangen damit unweigerlich in unsere Nahrungskette.
Auch „kompostierbare Plastiktüten“ dürfen einen Anteil „Erdöl“ enthalten, der aber grundsätzlich biologisch abbaubar sein muss. Innerhalb des Produktionsprozesses der Anlagen werden auch kompostierbare Beutel nicht sicher vollständig biologisch abgebaut. Sie sind deshalb nicht erlaubt.
Zur sauberen Sammlung in der Küche nutzen Sie bitte Zeitungspapier oder Papiertüten.

#wirfuerbio

Nicht nur unsere Ozeane versinken im Plastikmüll, auch unser Bioabfall wird Jahr für Jahr mit Plastik verunreinigt. Für die Entsorgungsbetriebe in Deutschland wird es zunehmend zur Mammutaufgabe, aus verunreinigtem Bioabfall Kompost herzustellen, der den eigenen Anforderungen und den Qualitätsanforderungen der Landwirtschaft gerecht wird.

Das Ziel von #wirfuerbio: Den Störstoffgehalt in der Biotonne minimieren, damit daraus hochwertiger Biokompost werden kann.

Sortierhilfe "Das darf rein" in 8 verschiedenen Sprachen

Details

Tipps zum Umgang mit der Biotonne

  • Im Sommer schattigen kühlen Standort wählen
  • Feuchte Speisereste zusätzlich in Zeitungspapier einwickeln
  • Im Winter bei starkem Frost vor der Leerung prüfen, ob der Biomüll nicht an der Tonnenwandung festgefroren ist, denn dann kann die Tonne nicht geleert werden. Gegebenenfalls mit Hilfe eines Spatens die Abfälle vorsichtig (!) von der Tonnenwand lösen.
  • Oder die Biotonne über Nacht an einem wärmeren Ort aufbewahren und erst am Morgen des Abfuhrtages an die Straße stellen.

Freistellung von der Biotonne

Eine Befreiung von der grundsätzlichen Verpflichtung zur Benutzung der Biotonne kann nur in den Fällen erfolgen, in denen eine vollständige und hygienisch einwandfreie Verwertung aller organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück erfolgt, z.B. durch Eigenkompostierung und Kompostverwertung auf dem eigenen Grundstück bzw. landwirtschaftliche Verwertung auf selbst bewirtschafteten Flächen.

Erfahrungsgemäß kommt es bei der Eigenkompostierung hinsichtlich der hierfür problematischen organischen Abfälle häufig zu Fehleinschätzungen. So können verdorbene Lebensmittel und Speisereste Ungeziefer wie Ratten und Mäuse anlocken. Knochen und Gräten verrotten erst nach Jahren. Krankheitserreger befallener Pflanzenteile und Unkrautsamen werden bei der Eigenkompostierung nicht unschädlich gemacht und können bei der Kompostverwendung gesunde Pflanzen anstecken bzw. unerwünscht aussamen.

In Kenntnis und unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen ist eine Befreiung von der Biotonne auf schriftlichen Antrag möglich (Antragsformular bei der Stadtverwaltung erhältlich).

Zusätzliches Biotonnen-Volumen

Da die Biotonne doppelt so oft wie die graue Restmülltonne geleert wird, ist sie in der Regel kleiner als oder höchstens gleich groß wie die graue Tonne. Nur für diesen Regelfall gelten die beim Stichwort Müllgebühren angegebenen Biotonnen-Gebühren. Wird die grüne Tonne größer als die graue gewünscht, werden Aufschläge erhoben, die von der Größe der grauen und grünen Tonne abhängen. Die Aufschläge betragen jährlich in EURO:

Tonnenkombination

Gebühr

Aufschlag

gesamt

80 grau + 120 grün

99,00 + 19,80 €

14,40 €

133,20 €

80 grau + 240 grün

99,00 + 34,20 €

58,20 €

191,40 €

120 grau + 240 grün

141,60 + 34,20 €

43,80 €

219,60 €

80 grün zusätzlich

15,00 €

45,00 €

60,00 €

120 grün zusätzlich

19,80 €

59,40 €

79,20 €

240 grün zusätzlich

34,20 €

103,80 €

138,00 €

Kontakt

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