Die Gebühr richtet sich nach der Größe und Anzahl der grauen und grünen Tonnen sowie der Dauer der Nutzung (Anzahl der Monate). Sie wird zusammen mit anderen städtischen Abgaben (Grundsteuer, Wassergeld usw.) vom Grundstückseigentümer über den Abgabenbescheid erhoben.
Die Jahresgebühr pro Tonne beträgt ab dem 01.01.2019
Größe | Graue Tonne | Grüne Tonne |
---|---|---|
80 Liter | 96,60 € | 16,80 € |
120 Liter | 138,00 € | 22,20 € |
240 Liter | 263,40 € | 37,80 € |
Die Sperrmüllabfuhr wird mit einer Einzelgebühr pro Anmeldekarte à 2,5 m³ Sperrmüll-volumen separat berechnet. Die Gebühr beträgt je Anmeldung 30,00 €.
Bei der Abfuhr einer geringeren Sperrmüllmenge als 2,5 m³ erfolgt kein Nachlass der Gebühr.
Pro Grundstück werden gebührenfrei maximal so viele blaue Tonnen zur Verfügung gestellt, wie graue Tonnen vorhanden sind. Für einen darüber hinausgehenden Bedarf können blaue Tonnen von 240 Litern gegen eine Gebühr von 14,40 € jährlich bereitgestellt werden.
Übersteigt das Gesamtvolumen der grünen Tonnen das Gesamtvolumen an grauen Tonnen eines Grundstücks, wird dafür ein Gebührenaufschlag von jährlich 0,58 € pro Liter Übergröße erhoben. Die Übergröße ist die Volumendifferenz in Litern zwischen dem Gesamtvolumen an grünen Tonnen abzüglich dem Gesamtvolumen an grauen Tonnen eines Grundstücks.
Beispiel: 80 Liter graue Tonne und 120 Liter grüne Tonne vorhanden. Übergröße beträgt 40 Liter, Gebührenaufschlag 40 x 0,58 = 23,20 € jährlich.
Für eine zusätzliche Wertstofftonne, für Abfälle aus Metall, Kunststoff und Verbundstoff, mit einem Fassungsvermögen von 240 l, beträgt die Gebühr jährlich 11,40 € und mit einem Fassungsvermögen von 1.100 l jährlich 52,80 €.
Für die von der Stadt zugelassenen Abfallsäcke zur Aufnahme vorübergehend mehr anfallenden Restmülls beträgt die Gebühr 2,50 € pro Restmüllsack.
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