Die Stadt Delbrück unterhält sieben Friedhöfe in den Ortsteilen Anreppen, Bentfeld, Boke, Delbrück-Mitte, Hagen, Schöning und Westenholz.
Grundsätzlich sind Sarg- und Urnenbestattungen in folgenden Arten von Grabstätten möglich:
Alle Grabstätten und Grabmale sind in würdiger Weise gärtnerisch herzurichten und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts ordentlich zu pflegen und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich sind insoweit bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten die Angehörigen, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten ist es der jeweilige Nutzungsberechtigte.
Grabmale und Einfassungen sind vor deren Errichtung genehmigungspflichtig.
In allen Grabfeldern sind Grabeinfassungen aus Naturstein zugelassen. Hecken aus Buchsbaum und Eibe sollen bevorzugt werden. Zur Grabgestaltung dürfen nur Kiessorten in dunkelrot oder Grauschattierungen in einer Körnung bis zu 30 mm verwendet werden.
Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen, Gießkannen und anderes Kleinzubehör.
Das Verhalten auf dem Friedhof hat der Würde es Ortes zu entsprechen. Die Ruhe des Friedhofs und der Trauerfeiern darf nicht gestört werden. Insbesondere das Radfahren und das Mitführen von Tieren sind nicht gestattet.
Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr