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Gebühren, Steuern und Abgaben

Die Stadt Delbrück möchte ihre Finanzen möglichst transparent für ihre Bürgerinnen und Bürger darstellen. 

Aufstellung der städtischen Steuern, Abgaben und Gebühren.

Gewerbesteuer

Bezeichnung

Höhe der Abgabe

Gewerbesteuer - Hebesatz

415 %

Ansprechpartner

 

Grundsteuer

Grundsteuer A und B

Bezeichnung

Höhe der Abgabe

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundbesitze)

250 %

Grundsteuer B (alle anderen unbebauten und bebauten Grundbesitze)

423 %

Reform der Grundsteuer

Ansprechpartnerinnen

 

Hundesteuer

Bezeichnung

Höhe der Abgabe

1 Hund:

48,00 €

2 Hunde, je Hund:

60,00 €

3 und mehr Hunde, je Hund:

72,00 €

AnsprechpartnerInnen

 

Müllgebühren

Bezeichnung

Höhe der Abgabe

80 Liter grau:

125,40 €

120 Liter grau:

180,00 €

240 Liter grau:

343,80 €

80 Liter grün:

18,60 €

120 Liter grün:

24,60 €

240 Liter grün:

42,00 €

240 Liter blau:

kostenlos

Ansprechpartnerinnen

 

Straßenreinigungsgebühren

Bezeichnung

Höhe der Abgabe

innerörtlich, je lfd. Meter

0,56 €

überörtlich, je lfd. Meter

0,49 €

Ansprechpartnerinnen

 

Wassergeldgebühren

Bezeichnung

Höhe der Abgabe

Grundgebühr Qn 2,5 / Q3 4

 

(max. Durchfluss 5 m³/Std.)

3,75 € + 7 % MwSt. mtl.

Grundbebühr Qn 6 / Q3 10

 

(max. Durchfluss 12 m³/Std.)

7,50 € + 7 % MwSt. mtl.

Grundgebühr Qn 10 / Q3 16

 

(max. Durchfluss 20 m³/Std.)

15,00 € + 7 % MwSt. mtl.

Grundgebühr Qn 15 / Q3 25

 

und einer Nennweite von 50 mm

22,50 € + 7 % MwSt. mtl.

Grundgebühr Qn 40 / Q3 63

 

und einer Nennweite von 80 mm

41,25 € + 7 % MwSt. mtl.

Grundgebühr Qn 60 / Q3 100

 

und einer Nennweite von 100 mm

67,50 € + 7 % MwSt. mtl.

Grundgebühr Qn 150 / Q3 250

 

und einer Nennweite von 150 mm

150,00 € + 7 % MwSt. mtl.

Wassergeldgebühr, je verbrauchter cbm Wasser ab 2018

 1,04 € + 7 % MwSt.

Wassergeldgebühr, je verbrauchter cbm Wasser ab 2019

 1,06 € + 7 % MwSt.

Wassergeldgebühr, je verbrauchter cbm Wasser ab 2020

 1,24 € + 7 % MwSt.

Wassergeldgebühr, je verbrauchter cbm Wasser ab 2021

 1,26 € + 7 % MwSt.

Wassergeldgebühr, je verbrauchter cbm Wasser ab 2022

 1,41 € + 7 % MwSt.

Wassergeldgebühr, je verbrauchter cbm Wasser ab 2023

 1,33 € + 7 % MwSt.

* Qn = bisherige bezeichnung nach EWG-Zulassung (Richtlinie 75/33/EWG Kaltwasserzähler); Q3 + Zahl = neue Bezeichnung nach MID-ZUlassung (MID = Measurement Instrument Directive; Europäischen Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte)

Ansprechpartnerinnen

 

Abwasser- und Niederschlagswassergebühren

Kleineinleiterabgabe

Bezeichnung

Höhe der Abgabe

Kleineinleiterabgabe, je gemeldete Person

17,90 €

Ansprechpartnerinnen

 

Entsorgung Kleinkläranlagen und Gruben

Bezeichnung

Höhe der Abgabe

a) Grundgebühr je Entsorgung

 

 

 

45,00 €

 

b) für abflusslose Gruben und Einkammergruben pro m³

16,50 €

c) für Kleinkläranlagen pro m³

24,50 €

Ansprechpartnerin

 

Friedhofsgebühren für die Beisetzung

Bezeichnung

Höhe der Gebühren

für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Sternenkinder

260,00 €

für Verstorbene vom 6. Lebensjahr an in einem Reihengrab, einem pflegefreien Reihengrab oder Wahlgrab (außer Tiefengrab)

655,00 €

für Personen in einem Tiefengrab bei der 2. Bestattung

565,00 €

für Urnen und Aschen

145,00 €

Ansprechpartnerin

 

Benutzungsgebühren für das Nutzungsrecht an Grabstätten

Bezeichnung

Höhe der Gebühren

Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

250,00 €

Reihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr

580,00 €

pflegefreies Reihengrab für Erdbestattung mit Grabplatte im Rasen

1.740,00 €

Doppelwahlgrab

1.290,00 €

Dreierwahlgrab

1.935,00 €

Viererwahlgrab

2.580,00 €

pflegefreies Stelengrab für Erdbestattungen

4.400,00 €

pflegefreies Stelengrab für Urnen

2.450,00 €

Reihengrab für Urnen

465,00 €

pflegefreies Reihengrab für Urnen

685,00 €

Urnenwahlgrab (für 1 - 4 Stellen)

480,00 €

pflegefreies Urnenpartnergrab

685,00 €

pflegefreies Baumgrab für Urnen

1.950,00 €

Ansprechpartnerin

 

Friedhofsgebühren (Verlängerung Nutzungsrecht an Wahlgrabstätte)

Bezeichnung

Höhe der Gebühren

für ein Zweiertiefenwahlgrab pro Jahr

21,50 €

für ein Zweierwahlgrab pro Jahr

43,00 €

für ein Dreierwahlgrab pro Jahr

64,50 €

für ein Viererwahlgrab pro Jahr

86,00 €

für ein Sechserwahlgrab pro Jahr

129,00 €

für ein Achterwahlgrab pro Jahr

172,00 €

für ein Urnenwahlgrab pro Jahr

24,00 €

Nachkauf Urnenpartnergrabstätten pro Jahr

34,25 €

Ansprechpartnerin

 

Friedhofsgebühren (sonstiges)

Bezeichnung

Höhe der Gebühren

Für das Ausgraben einer Leiche oder Urne und die Wiederbestattung auf einem Friedhof der Stadt Delbrück betragen die Gebühren

 

für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

415,00 €

für Verstorbene vom 6. Lebensjahr an

1.200,00 €

bei Urnen

175,00 €

bei einem Tiefengrab

1.020,00 €

Für das Ausgraben einer Leiche oder Urne zur Beisetzung auf einem auswärtigen Friedhof betragen die Gebühren

 

bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

260,00 €

bei Verstorbenen ab dem 6. Lebensjahr

655,00 €

bei Urnen

145,00 €

bei einem Tiefengrab

565,00 €

Zulassung von Denkmalen, Steinen, Kreuzen und Einfassungen

32,00 €

Benutzung der Leichenkammer

150,00 €

Nutzung des Trauerraumes

180,00 €

vorübergehende Nutzung der Leichenhalle bis zu 24 Stunden

75,00 €

für das Stellen von Sargträgern pro Träger

59,00 €

Abstellen des städt. Personals für zusätzliche Leistungen/Arbeiten je Person/Std.

47,35 €

Grabplatte einschließlich Verlegekosten und Beschriftung


Reihengrab, pflegefrei

625,00 €

Urnenreihengrab, pflegefrei

625,00 €

Urnenpartnergrab, pflegefrei

625,00 €

Rückgabe einer Grabstätte vor Ablauf der Nutzungszeit


Verwaltungskosten je Antrag

60,00 €

Ausgleich des Pflegemehraufwandes je angefangenes Kj. u. je Grabstelle

63,00 €

Ansprechpartnerin

 

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