Anmeldung: Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann online über das Antragsformular oder persönlich erfolgen.
Abmeldung: Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Haltung abzumelden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und der neue Hundehalter ist gegebenenfalls anzugeben. Die Abmeldung kann online über das Antragsformular oder persönlich erfolgen.
Beim Ausfüllen des Antragsformulars stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Bürgerbüros (Tel.: 05250 / 996-190) gerne unterstützend zur Seite.
Stadt Delbrück
Der Bürgermeister
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
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