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Delbrück Karte

Die Delbrück Karte berechtigt zur Inanspruchnahme der nachstehend auf­geführten Vergünstigungen.

Vergünstigungen im Überblick

Eintrittsgelder Hallenbad

Delbrück Karte-Inhaber zahlen für die Tageskarte Familie (2 Erwachsende und 2 Kinder) 9,00 €.

Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt

Delbrück Karte-Inhaber erhalten auf die Eintrittspreise bei kulturellen Veran­staltungen der Stadt eine 50 %ige Ermäßigung.

 

Klassenfahrten

Bei mehrtägigen Klassenfahrten zahlt die Stadt Delbrück einen Zuschuss von 1/3 der Kosten, höchstens aber 51,00 € an Schüler der allgemein- und berufs­bildenden Schulen, sofern sie Vollzeitschüler sind und ihren Wohnsitz in Delbrück haben.
Das gilt nicht für den Personenkreis nach Ziffer 1.3, 1.5 und 1.6, sofern Ansprüche nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen.

Kursgebühren der VHS

Die Volkshochschule gewährt Kursteilnehmern, die die Delbrück Karte vorlegen, der auf ihren Namen ausgestellt ist oder ihren Namen enthält, eine Gebühren­ermäßigung bis zu 50 %, sofern nicht bereits andere Ermäßigungen in Anspruch genommen worden sind.Die Höhe der Ermäßigung zu einzelnen Kursen ist dem aktuellen VHS-Heft zu entnehmen.

 

Mitgliedsbeiträge an Vereine

Einzelne Vereine gewähren Vergünstigungen. Einzelheiten sind bei den jeweili­gen Vereinen nachzufragen.

Kommunale Gebühren

Delbrück Karte-Inhabern wird jährlich ein Betrag von 13,00 € pro Kind als Zu­schuss zu ihren Aufwendungen für kommunale Gebühren gewährt.

 

Anspruchsvoraussetzungen

  1. Berechtigter Personenkreis
    1.1 Familien mit mindestens 3 Kinder
    1.2 Alleinerziehende/r mit mindestens 1 Kind
    1.3 Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    1.4 Familien mit mindestens 1 körperbehindertem Kind (50 % GdB), für das Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht.
    1.5 Empfänger von Wohngeld mit mindestens 1 Kind.
    1.6 Empfänger von Kinderzuschlag.
  2. Die Familienmitglieder müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Delbrück haben.
  3. Als Kinder gelten Schüler und Jugendliche, für die dem Grunde nach ein An­spruch auf Kindergeld besteht.
  4. Die Delbrücker Karte wird im Bürgerbüro beantragt. Ein Nachweis für die Berechtigung ist auf Verlangen vorzulegen.
  5. Die Delbrücker Karte wird in der Regel für die gesamte Familie ausgestellt. Auf Ver­langen kann einzelnen Familienmitgliedern eine Ausfertigung ausgestellt werden.
  6. Die Delbrücker Karte wird jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt und auf Antrag verlängert. Er behält für das ganze Kalenderjahr Gültigkeit, auch wenn die Voraussetzungen im Laufe des Ausstellungsjahres entfallen.
  7. Die Delbrücker Karte ist bei Personen über 16 Jahren nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis, Reisepaß oder Schülerausweis.
  8. Ziffer 1 gilt nicht für Aussiedler. Dieser Personenkreis ist unabhängig von den Ziffern 1 und 6 berechtigt, die Vergünstigungen des Familienpasses im Jahr der Antragstellung und dem darauffolgenden Jahr in Anspruch zu nehmen.

Antragsstellung

Kontakt

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