Delbrück Karte
Die Delbrück Karte berechtigt zur Inanspruchnahme der nachstehend aufgeführten Vergünstigungen.
Vergünstigungen im Überblick
Eintrittsgelder Hallenbad
Delbrück Karte-Inhaber zahlen für die Tageskarte Familie (2 Erwachsende und 2 Kinder) 9,00 €.
Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt
Delbrück Karte-Inhaber erhalten auf die Eintrittspreise bei kulturellen Veranstaltungen der Stadt eine 50 %ige Ermäßigung.
Klassenfahrten
Bei mehrtägigen Klassenfahrten zahlt die Stadt Delbrück einen Zuschuss von 1/3 der Kosten, höchstens aber 51,00 € an Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen, sofern sie Vollzeitschüler sind und ihren Wohnsitz in Delbrück haben.
Das gilt nicht für den Personenkreis nach Ziffer 1.3, 1.5 und 1.6, sofern Ansprüche nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen.
Kursgebühren der VHS
Die Volkshochschule gewährt Kursteilnehmern, die die Delbrück Karte vorlegen, der auf ihren Namen ausgestellt ist oder ihren Namen enthält, eine Gebührenermäßigung bis zu 50 %, sofern nicht bereits andere Ermäßigungen in Anspruch genommen worden sind.Die Höhe der Ermäßigung zu einzelnen Kursen ist dem aktuellen VHS-Heft zu entnehmen.
Mitgliedsbeiträge an Vereine
Einzelne Vereine gewähren Vergünstigungen. Einzelheiten sind bei den jeweiligen Vereinen nachzufragen.
Kommunale Gebühren
Delbrück Karte-Inhabern wird jährlich ein Betrag von 13,00 € pro Kind als Zuschuss zu ihren Aufwendungen für kommunale Gebühren gewährt.
Anspruchsvoraussetzungen
- Berechtigter Personenkreis
1.1 Familien mit mindestens 3 Kinder
1.2 Alleinerziehende/r mit mindestens 1 Kind
1.3 Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
1.4 Familien mit mindestens 1 körperbehindertem Kind (50 % GdB), für das Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht.
1.5 Empfänger von Wohngeld mit mindestens 1 Kind.
1.6 Empfänger von Kinderzuschlag.
- Die Familienmitglieder müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Delbrück haben.
- Als Kinder gelten Schüler und Jugendliche, für die dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
- Die Delbrücker Karte wird im Bürgerbüro beantragt. Ein Nachweis für die Berechtigung ist auf Verlangen vorzulegen.
- Die Delbrücker Karte wird in der Regel für die gesamte Familie ausgestellt. Auf Verlangen kann einzelnen Familienmitgliedern eine Ausfertigung ausgestellt werden.
- Die Delbrücker Karte wird jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt und auf Antrag verlängert. Er behält für das ganze Kalenderjahr Gültigkeit, auch wenn die Voraussetzungen im Laufe des Ausstellungsjahres entfallen.
- Die Delbrücker Karte ist bei Personen über 16 Jahren nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis, Reisepaß oder Schülerausweis.
- Ziffer 1 gilt nicht für Aussiedler. Dieser Personenkreis ist unabhängig von den Ziffern 1 und 6 berechtigt, die Vergünstigungen des Familienpasses im Jahr der Antragstellung und dem darauffolgenden Jahr in Anspruch zu nehmen.
Antragsstellung
06.03.2023 12:21UhrJäschke, Jonas