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Inklusion

Was ist "Inklusion"?

Schaubild zur Begriffserklärung "Inklusion" im Vergleich mit "Exklusion", "Seperation" und "Integration"

Eine neue Modererscheinung? Nein! Inklusion ist ein Menschenrecht.

Der Begriff "Inklusion" leitet sich ab vom lateinischen Verb "includere" und bedeutet "beinhalten, einschließen", und meint hier die Wertschätzung der Vielfalt.

Mit der UN-Behindertenkonvention ist der Anstoß zur Weiterentwicklung hin zu einer "inklusiven" Gesellschaft gegeben worden. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel, mit dem Selbstverständnis, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf, denn: "Es ist normal, verschieden zu sein"!

Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Inklusion als Menschenrecht ist natürlich nicht nur ein Thema für Menschen mit Behinderungen. Es ist für alle Menschen wichtig, die nicht voll und gleichberechtigt an allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können, etwa aufgrund ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung, ihrer Hautfarbe, Herkunft, Bildung, Religion oder ihrer Geschlechtsidentität. Und als Menschenrecht geht Inklusion alle Menschen an, nicht allein diejenigen, die ausgeschlossen sind. Denn Menschenrechte bauen darauf auf, dass jeder Mensch den anderen als Gleichen respektiert und sich deshalb solidarisch für die Rechte der anderen einsetzt.

Nur wenn alle mitmachen, kann Inklusion gelingen.

Das neue Arbeitsfeld "Beauftragte für Menschen mit Behinderungen" wurde Anfang 2012 der Familienbeauftragten, Rita Köller, übertragen. Die Kontaktdaten finden Sie im Kasten auf der rechten Seite.

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