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Entsorgungsgemeinschaft

Grundsätzlich muss jedes zu Wohnzwecken genutztes Grundstück mindestens eine graue Tonne für Restmüll haben (Anschlusszwang). Manchmal, z.B. bei allein stehenden Personen, ist selbst die kleinste Mülltonne (80 Liter) noch zu groß. In diesen Fällen können sich benachbarte Grundstückseigentümer auf schriftlichen Antrag zu einer Entsorgungsgemeinschaft zusammenschließen, Mülltonnen (graue, grüne und / oder blaue) gemeinsam nutzen und sich die Müllgebühr teilen. Einer der beiden Grundstückseigentümer übernimmt die Zahlung der Gesamtgebühr für die gemeinsam genutzten Mülltonnen über den Abgabenbescheid.

Antragsformulare sind im Rathaus, Lange Str. 36, Fachbereich Bürgerdienste, ehältlich oder können telefonisch bzw. per E-Mail bestellt werden.

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