Zuständigkeiten

Hier finden Sie die Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Wasserwerkes der Stadt Delbrück.

Betriebsleitung

Betriebsausschuss

Leiter des Wasserwerkes

Antrag auf Wasserversorgung

1. Wasseranschluss auf dem Grundstück vorhanden (Neubaugebiet):
Verena Altenberend
Die Anträge auf Wasserversorgung sollten mindestens 2 Wochen vor der geplanten Realisierung beim Fachbereich Bauen und Planen (Tiefbau) eingereicht werden. Die Herstellung des Leitungsgrabens auf dem Baugrundstück kann in Eigenleistung erfolgen. Lage und Umfang des Leitungsgrabens bitte mind. 1 Woche bevor die Leitung durch das Wasserwerk verlegt werden soll bei den Mitarbeitern des Wasserwerkes erfragen. Anträge auf Bauwasser in Neubaugebieten sind 1 Woche vorher einzureichen.

2. neuer Grundstücksanschluss:
Daniel Strozoda
Die Anträge sollten möglicht 6 bis 8 Wochen vor Herstellung des Grundstücksanschlusses eingereicht werden. Spätestens eine Woche vor dem Einbau des Wasserzählers ist die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Kundenanlage durch einen Unternehmer (Dieser muss in das Installateurverzeichnis der E.ON Westfalen Weser AG, ehemals Stadtwerke Paderborn, oder eines anderen Versorgungsunternehmens, eingetragen sein.) zu bescheinigen und beim Fachbereich Bauen und Planen (Tiefbau) einzureichen.

Wasseranschlussbeiträge, Wasseranschlusskosten, Bauwasserabrechnung

Verena Altenberend
Als Verbrauch werden je angefangene 100 m³ umbauten Raumes 5 m³ Wasser zugrunde gelegt.

Rohrnetzerweiterung

Ausschreibungen

Gebührenbescheid

Rohrnetzunterhaltung

 
 

Kontakt

Stadt Delbrück
Der Bürgermeister
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
Wappen der Stadt Delbrück, zehn Orte, eine Stadt.