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Befreiung von Halt- und Parkverboten

Details

Wegen der örtlichen Gegebenheiten können Umzugs- oder Lieferfahrzeuge nicht immer problemlos abgestellt werden. Es kann erforderlich werden, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum auf zeitbegrenzten Parkplätzen über die zugelassene Parkzeit hinaus oder im Halt-/Parkverbot abzustellen.

Fristen

Etwaige Beschilderung ist mindestens 72 Stunden vorher von dem Antragsteller/der Antragstellerin oder einem beauftragten Unternehmen aufzustellen.

Verfahrensablauf

Die erforderliche Ausnahmegenehmigung muss möglichst 14 Tage vorher schriftlich beantragt werden.

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