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Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht

Details

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder Helm tragen können, bedarf dies einer Genehmigung durch den Fachbereich Bürgerdienste.

Stellen Sie den Antrag auf Genehmigung gerne online!

Hinweise

Die Befreiung richtet sich nach der erforderlichen Dauer (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose). Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, können ebenfalls von der Gurtpflicht befreit werden.

Sie benötigen ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass das Tragen eines Helmes oder das Anlegen eines Gurtes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist und Sie von der Helm- bzw. Gurtanlegepflicht befreit werden müssen. Außerdem sollte das Attest Angaben über die erforderliche Dauer der Befreiung enthalten.

Bei Personen, die eine Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht wegen einer Körpergröße von weniger als 1,50 Meter beantragen, wird keine ärztliche Bescheinigung benötigt. Hier reicht eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses aus.

Begriffe im Kontext

Helmpflicht

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