Zu einzelnen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen eines Bauvorhabens können Sie einen Bauvorbescheid beantragen. Vor Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen.
Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können. Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.
Der Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.
Es fällt eine individuell berechnete Genehmigungsgebühr nach der Verwaltungsgebührenordnung NRW an.
Es sind nur die Bauvorlagen beizufügen, die erforderlich sind, um die in dem Antrag angesprochenen Fragen beurteilen und beantworten zu können. Hierbei kann es sich z.B. um einen Lageplan oder Grundriss handeln.
Reichen Sie die unterschriebene Bauvoranfrage mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde (Stadt Delbrück) ein.
Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung) zugestellt.
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