Die Bauregistratur verwaltet die Bauakten aller bestehender Gebäude im Stadtgebiet Delbrück. Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur ein Eigentümer bzw. eine Eigentümerin des jeweiligen Grundstücks erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers, der Eigentümerin bzw. der Eigentümergemeinschaft erteilt.
Hinweis für Eigentümer und Eigentümerinnen:
In den Bauakten können Daten enthalten sein, die nicht für einen Dritten zur Bekanntgabe geeignet sind. Mit der Zustimmung zur Akteneinsicht stimmt der Eigentümer bzw. die Eigentümerin der Bekanntgabe solcher Daten zu. Es ist nicht möglich, die Akten vor einer Akteneinsicht nach sensiblen Daten durchzusehen und diese ggf. unkenntlich zu machen.
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