Die Bauregistratur verwaltet die Bauakten aller bestehender Gebäude im Stadtgebiet Delbrück. Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur ein Eigentümer bzw. eine Eigentümerin des jeweiligen Grundstücks erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers, der Eigentümerin bzw. der Eigentümergemeinschaft erteilt.
Hinweis für Eigentümer und Eigentümerinnen:
In den Bauakten können Daten enthalten sein, die nicht für einen Dritten zur Bekanntgabe geeignet sind. Mit der Zustimmung zur Akteneinsicht stimmt der Eigentümer bzw. die Eigentümerin der Bekanntgabe solcher Daten zu. Es ist nicht möglich, die Akten vor einer Akteneinsicht nach sensiblen Daten durchzusehen und diese ggf. unkenntlich zu machen.
Zur Akteneinsicht muss der aktuelle Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Bei Akteneinsicht durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin erforderlich.
Als Eigentumsnachweise gelten:
Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
Notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgte
Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuch wenn noch keine Übertragung im Grundbuch erfolgte
Folgende Vollmachten eines Eigentümers bzw. einer Eigentümerin werden anerkannt:
Schriftliche formlose Vollmacht
Maklervertrag
Betreuerausweis
Gerne können Sie sich per E-Mail an die Stadt Delbrück wenden und eine Bauarchivauskunft beantragen. Sofern Sie Berechtigte/r sind, erhalten Sie die Auskunft als PDF per E-Mail.
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