Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb Jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Weitergehende Informationen, sowie den Online-Antrag zu dieser Dienstleistung, finden Sie beim Wirtschaftsserviceportal NRW (siehe Link weiter unten). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen.
Um Anträge über das Wirtschaftsserviceportal stellen zu können, benötigen Sie einen Account. Diesen können Sie dort anlegen.
Die Grundgebühr beträgt 250 €. Je nach Verwaltungsaufwand wird eine höhere Gebühr festgesetzt.
Vorraussetzung für den Erhalt einer Gaststättenerlaubnis ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Diese wird anhand vorzulegender Unterlagen geprüft. Weiterhin erfolgt von hier aus die Einholung von Stellungnahmen, z. B. von der Polizei.
Antragsvordruck (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Kopie Personalausweis / Pass
Kopie des Miet- oder Pachtvertrages bzw. Eigentumsnachweis
Lageplan und Bauzeichnungen (Grundrisse) der Betriebsräume
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bescheiningung in Steuersachen (Finanzamt)
Unterrichtungsnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (IHK)
Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitsamt)
bei juristischen Personen: Registerauszug bzw. Gründungsurkunde
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