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Gaststättenerlaubnis

Details

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb Jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

Weitergehende Informationen, sowie den Online-Antrag zu dieser Dienstleistung, finden Sie beim Wirtschaftsserviceportal NRW (siehe Link weiter unten). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen.

Um Anträge über das Wirtschaftsserviceportal stellen zu können, benötigen Sie einen Account. Diesen können Sie dort anlegen.

Begriffe im Kontext

Konzession, Gaststätte, vorläufige Gaststättenerlaubnis

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