Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Für die folgenden Arbeits-/Baustellenbereiche ist im öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzungserlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung notwendig:
Materiallagerungen
Aushub
Geräte usw.
Dach-, Fassaden- und Abbrucharbeiten an Bauwerken
Bau-, Werkstatt-, Toilettenwagen, usw.
Container
Wechselbehälter
Hubarbeitsbühnen
Bau- und Autokrane
Aufzüge, Schrägaufzüge
Schuttrutschen
Bauzäune
Gerüste, Durchlaufgerüste
Fußgängertunnel
Stadt Delbrück
Der Bürgermeister
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
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Montag - Mittwoch
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