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Sondernutzung (Arbeits- oder Bauvorhaben)

Details

Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Für die folgenden Arbeits-/Baustellenbereiche ist im öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzungserlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung notwendig:

  • Materiallagerungen

  • Aushub

  • Geräte usw.

  • Dach-, Fassaden- und Abbrucharbeiten an Bauwerken

  • Bau-, Werkstatt-, Toilettenwagen, usw.

  • Container

  • Wechselbehälter

  • Hubarbeitsbühnen

  • Bau- und Autokrane

  • Aufzüge, Schrägaufzüge

  • Schuttrutschen

  • Bauzäune

  • Gerüste, Durchlaufgerüste

  • Fußgängertunnel

Hinweise

Unterlagen

Bitte teilen Sie den genauen Aufstellungsort, den Zeitraum sowie die Größe der in Anspruch genommenen Fläche mit. Vorteilhaft ist das Beifügen eines Lageplanes, in dem der genaue Ort der Sondernutzung eingezeichnet ist.

Bei der Beantragung von Sondernutzungen ist der Nachweis der Schulung für die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) erforderlich.

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