Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Für die folgenden Arbeits-/Baustellenbereiche ist im öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzungserlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung notwendig:
Materiallagerungen
Aushub
Geräte usw.
Dach-, Fassaden- und Abbrucharbeiten an Bauwerken
Bau-, Werkstatt-, Toilettenwagen, usw.
Container
Wechselbehälter
Hubarbeitsbühnen
Bau- und Autokrane
Aufzüge, Schrägaufzüge
Schuttrutschen
Bauzäune
Gerüste, Durchlaufgerüste
Fußgängertunnel
Bitte teilen Sie den genauen Aufstellungsort, den Zeitraum sowie die Größe der in Anspruch genommenen Fläche mit. Vorteilhaft ist das Beifügen eines Lageplanes, in dem der genaue Ort der Sondernutzung eingezeichnet ist.
Bei der Beantragung von Sondernutzungen ist der Nachweis der Schulung für die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) erforderlich.
Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
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08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr