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Wohnberechtigungsschein beantragen

Details

Ein Wohnberechtigungsschein wird dem Antragsteller / der Antragstellerin auf Antrag von der zuständigen Stelle der Heimatgemeinde / des (künftigen) Wohnortes für die Dauer eines Jahres ausgestellt, wenn sich der Antragsteller / die Antragstellerin nicht nur vorübergehend in Nordrhein-Westfalen / in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen gründen will.

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben über die Personen, die Wohnfläche bzw. Wohnräume der zu beziehenden Wohnung.

Begriffe im Kontext

Wohnungssuche, Zuzug, Sozialwohnung, § 5-Schein, § 18 - Schein, Geförderte Mietwohnung, Wohnung für Menschen mit Behinderung, Barrierefreie Wohnung, Mietkosten, Arbeitslosigkeit, Geringes Einkommen, Wohnung für Sozialhilfeempfänger, WBS, Wohnungstausch, Drohende Obdachlosigkeit, Verlust der eigenen Wohnung, Kündigung

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Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
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