Sie können Wohngeld als Mieter/in (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer/in für selbst genutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten.
Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert - auf der Basis der sog. Wohngeldformel - berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Sie können das Wohngeld online berechnen und beantragen. Folgen Sie dazu bitte dem untenstehenden Link.
Wohngeld für Mieter und Eigentümer
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
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