Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge, die sich rechtmäßig in Delbrück aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben einer individuellen Beratung werden finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Ernährung, Kleidung und Unterkunft sowie Krankenhilfe gewährt.
Weiterhin werden Beratungen und Mithilfen in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens angeboten, z.B.: bei der Beantragung einmaliger Beihilfen, dem Umgang mit Behörden, einer freiwilligen Rückkehr in das Heimatland, dem Besuch von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Krankenhilfe
Im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden auch notwendige Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt. Rechtsgrundlage sind §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz.
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