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Anliegerbescheinigung

Details

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundes- und Landesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben, z.B. Straßenerschließungsbeiträge sowie Kanal- und Wasseranschlussbeiträge.

Eigentümer / Eigentümerinnen

Einen Antrag auf Ausstellung einer Anliegerbescheinigung übersenden Sie uns bitte (formlos) per E-Mail mit den Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundstücksadresse).

Nicht Eigentümer / Eigentümerinnen

Übersenden Sie uns bitte einen Antrag auf Ausstellung einer Anliegerbescheinigung (formlos) per E-Mail. Bitte hängen Sie eines der folgenden Dokumente an:

  • Musterkaufvertrag (mit den Seiten, aus denen Verkäufer/in, Käufer/in und Grundstücksangaben hervorgehen) oder

  • Vollmacht vom Eigentümer / von der Eigentümerin

Kosten

Für die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung fallen 30 EUR Gebühr an.

Fristen

Damit Sie die Anliegerbescheinigung rechtzeitig vor Ihrem Notar- / Beurkundungstermin vorliegen haben, stellen Sie Ihren (formlosen) Antrag bitte frühzeitig.

Verfahrensablauf

Die Stadt Delbrück übermittelt Ihnen die Anliegerbescheinigung auf dem Postweg. Bitte bedenken Sie, dass dies ein paar Tage dauern kann.

Kontakt

Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular

Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
Wappen der Stadt Delbrück, zehn Orte, eine Stadt.
 

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