Die Stadt Delbrück erlässt Verkehrsanordnungen zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Alle Arbeitsstellen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf den Straßenverkehr (dazu gehört auch der Fuß- und Radverkehr) auswirken, sind mit Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen so abzusichern, dass niemand gefährdet wird.
Für Verkehrsbetriebe, Versorgungsträger, Telekommunikationsunternehmen sowie für Unternehmer, die im Rahmen von Verträgen für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, kann auf Antrag ein vereinfachtes Verfahren festgelegt werden. Eine sogenannte Jahresgenehmigung kann für innerörtliche Arbeitsstellen erteilt werden, die keinen wesentlichen Eingriff in den Verkehrsablauf zur Folge haben und stets gleichartige Sicherungsmaßnahmen nach sich ziehen. Dies gilt für Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, auf Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder im verkehrsberuhigten Bereich. Die Arbeitsstellen müssen sich im Bereich eines Fuß-/Radweges, außerhalb der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand (Restfahrbahnbreite mehr als 2,75m) befinden.
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