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Beglaubigung

Details

Gerne beglaubigen wir Kopien von Ihren Dokumenten. Wir bestätigen dabei, dass sich auf der Kopie der gleiche Inhalt findet, wie auf dem vorgelegten Original. Kopien können selbst angefertigt und mitgebracht werden, andernfalls fertigen wir die Kopien hier vor Ort. Werden Kopien von Ihnen mitgebracht, benötigen wir auch immer das Original zur Kopie, um die Gleichheit zu bestätigen.

Es können auch Unterschriften beglaubigt werden. Hier bestätigen wir, dass auch tatsächlich die auf dem Dokument angegebene Person das Dokument unterschrieben hat. Dafür ist es nötig, dass das entsprechende Dokument erst hier vor Ort unterschrieben wird. Zudem benötigen wir Ihren Personalausweis.

Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.

Hinweise

Es ist nicht möglich Personenstandsurkunden zu beglaubigen. Hierunter fallen alle von einem Standesamt ausgestellten Urkunden wie Sterbe-, Ehe- und Geburtsurkunden. Beglaubigte Abschriften von ebensolchen Dokumenten erhalten Sie beim ausstellenden Standesamt.

Begriffe im Kontext

Beglaubigungen, beglaubigte Abschrift, Kopie beglaubigen, Bestätigung von Kopien

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