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Nebenwohnsitz / Hauptwohnsitz

Details

Sie haben mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an welchem Sie sich überwiegend aufhalten.

Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.

Kosten

Diese Leistung ist gebührenfrei.

Fristen

Innerhalb von 2 Wochen ab Umzug.

Voraussetzungen

Sie können diese Meldevorgänge persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person durchführen. Hierfür benötigen wir die Ausweisdokumente beider Personen, sowie die unter "Downloads" hinterlegte Vollmacht für Meldevorgänge.

Unterlagen

Sie möchten einen Nebenwohnsitz in Delbrück anmelden? Wir benötigen:

  • Ihren Personalausweis

  • bei Anmeldung einer Nebenwohnung, wenn es sich dabei um ein Mietobjekt handelt, die Wohnungsgeberbestätigung (siehe Downloads)

Sie haben bereits eine Nebenwohnung in Delbrück, diese soll aber zukünftig die Hauptwohnung oder Ihr alleiniger (einziger) Wohnsitz werden? Dann benötigen wir zusätzlich:

  • Ihren KFZ-Schein, falls vorhanden. Dort wird dann die Adresse geändert. Hierfür fallen Gebühren in Höhe von 10,80 € an. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite "Anmeldung / Ummeldung (Umzug)"

Durch diesen Statuswechsel wird die Stadt Delbrück zuständig für die Ausstellung Ihrer Personaldokumente und Sie können Ihr Wahlrecht in Delbrück ausüben, sofern die gesetzlich bestimmten Termine eingehalten werden.

Sie möchten einen bestehenden Nebenwohnsitz in Delbrück abmelden?

Die Abmeldung der Nebenwohnsitze findet grundsätzlich bei der Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes statt. Das Einwohnermeldeamt dort ist dann für Sie zuständig.

Bearbeitungsdauer

ca. 10 Minuten

Verfahrensablauf

Für Anmeldungen von Nebenwohnsitzen und Statuswechsel Ihrer Wohnsitze können Sie einfach während unserer Öffnungszeiten beim Bürgerbüro der Stadt Delbrück vorbeikommen. Nachdem der entsprechende Meldevorgang durchgeführt wurde, erhält die Behörde des anderen/der anderen involvierten Wohnsitze/s automatisch Nachricht über die vollzogenen Vorgänge. Ihre Dokumente werden ggf. abgeändert. Damit ist der Vorgang abgeschlossen.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Weiterführende Informationen

Für Anmeldungen von Minderjährigen gelten die Hinweise unter "Anmeldung / Ummeldung (Umzug)" entsprechend.

Kontakt

Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular

Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
Wappen der Stadt Delbrück, zehn Orte, eine Stadt.
 

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