Sie ziehen aus Delbrück weg? Schade!
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.
Dieser Vorgang ist gebührenfrei.
Frühestens 7 Tage vor Wegzug möglich.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Eine Abmeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierfür ist die Vorlage des Personalausweises beider Personen, sowie einer Vollmacht nötig (siehe "Downloads").
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Wir benötigen für die Abmeldung nur Ihren gültigen Personalausweis.
10 Minuten
Wenn Sie sich ins Ausland abmelden möchten, kommen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten ins Bürgerbüro in Delbrück. Dort legen Sie Ihren gültigen Personalausweis vor. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung und die Adresse in Ihren Dokumenten wird geändert. Damit ist die Abmeldung abgeschlossen.
Bundesmeldegesetz
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Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
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