Sie sind von einer anderen Stadt nach Delbrück gezogen oder ziehen innerhalb des Stadtgebietes um? Dann sind Sie hier genau richtig!
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung. Wer den Online-Dienst nutzt, spart sich den Gang zur Behörde und damit Zeit und Aufwand. Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte, ein behördliches Nutzerkonto, z. B. eine BundID und die kostenlose AusweisApp auf dem Smartphone oder Computer. Sogar die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis, dem Reisepass oder der eID-Karte erfolgt eigenständig. Unter weiterführende Links finden Sie einen kurzen Erklärfilm zu den einzelnen Schritten.
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zur Verfügung. Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen oder kommen Sie ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei.
Die Anmeldung / Ummeldung ist gebührenfrei.
Die Änderung des KFZ-Scheins kostet 10,80 € pro Schein.
Bei einem Umzug innerhalb von Delbrück oder einem Zuzug nach Delbrück sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
Für die Anmeldung / Ummeldung bei persönlicher Vorsprache werden benötigt:
Ihr Personalausweis und/oder Reisepass, bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
der Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung" wenn es sich bei der neuen Wohnung nicht um Ihr Eigentum handelt (siehe Downloads)
Bei Umzug eines minderjährigen Kindes:
Für die Änderung des Wohnsitzes eines minderjährigen Kindes wird bei gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmung beider Sorgeberechtigter benötigt. Dazu finden Sie auf dieser Seite ein Formular. Bei alleinigem Sorgerecht wird ein Nachweis darüber benötigt.
Hat das Kind noch keinen Personalausweis oder Kinderreisepass/Reisepass, ist die Geburtsurkunde mitzubringen.
Die Anmeldung / Ummeldung kann bei persönlicher Vorsprache auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. In diesem Fall wird benötigt:
eine von der meldepflichtigen Person unterschriebene Vollmacht für Meldevorgänge (siehe "Downloads")
der Personalausweis und/oder Reisepass der meldepflichtigen Person
der Personalausweis und/oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Die Änderung des KFZ-Scheins kann ebenfalls von der bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
10 - 30 Minuten
Nach Übermittlung der elektronischen Wohnsitzanmeldung wird der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung gestellt. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden. Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.
Wenn Sie sich für einen Vor-Ort-Termin entscheiden, kommen Sie während der Öffnungszeiten mit den erforderlichen Unterlagen vorbei. Sie erhalten eine Anmelde- bzw. Ummeldebestätigung. Dann wird die Adresse in Ihren vorgelegten Dokumenten abgeändert.
Eine Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nur noch in bestimmten Fällen erforderlich:
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich weiterhin abmelden, da es das sogenannte Rückmeldeverfahren mit ausländischen Behörden nicht gibt. Diese Abmeldung kann hier frühenstens 7 Tage im Voraus vorgenommen werden.
Auch Nebenwohnsitze müssen weiterhin abgemeldet werden.
Bundesmeldegesetz
Haben Sie ein KFZ auf Ihren Namen angemeldet?
Falls Sie ein KFZ auf Ihren Namen angemeldet haben, muss im KFZ-Schein die Anschrift bei Zuzug geändert werden.
Ziehen Sie im Kreisgebiet Paderborn um?
Wenn Sie aus einer Gemeinde des Kreises Paderborn in die Stadt Delbrück zuziehen, oder innerhalb von Delbrück umziehen, so kann die neue Anschrift bei der Anmeldung oder Ummeldung in Ihrem KFZ-Schein von uns eingetragen werden. (Sofern für das Fahrzeug eine Zulassung besteht!)
Die Adressänderung können Sie auch beim Straßenverkehrsamt des Kreis Paderborn vornehmen.
Kommen Sie aus einem anderen Kreisgebiet?
Dann ist für die Ummeldung des Fahrzeuges das Straßenverkehrsamt vom Kreis Paderborn zuständig.
Ausnahme: Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung des entsprechenden Fahrzeuges darf nicht abgelaufen sein und nicht im Monat der Ummeldung ablaufen. In diesem Fall kann die Änderung der Anschrift im Schein erst nach erneuter Hauptuntersuchung vorgenommen werden.
Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
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Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr