City DashboardEtwas melden

Brauchtumsfeuer, Osterfeuer

Details

Als Osterfeuer sind nur solche Feuer anzuerkennen, die der Brauchtumspflege dienen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein zur Brauchtumspflege ausgerichtet werden und als öffentliche Veranstaltung jedermann zugänglich sind. Dies trifft nur auf wenige Osterfeuer zu.

Die Festlegung des Abbrennplatzes sollte möglichst schon früher mit dem Fachbereich Bürgerdienste abgestimmt werden. Für Brauchtumsfeuer gelten die in § 12 a der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) der Stadt Delbrück festgelegten Sicherheitsabstände und -regeln.

Fristen

Die in der Vergangenheit häufig von Privatpersonen als „Osterfeuer“ deklarierte schlichte Gehölzverbrennung ohne Bezug zur Brauchtumspflege ist nicht mehr zulässig. Die Stadtverwaltung empfiehlt in diesen Fällen, das beabsichtigte Verbrennen bis zum 31. März im Rahmen der Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Gehölzschnitt durchzuführen. Vereine und Organisationen, die ein Osterfeuer als örtliches öffentliches Brauchtumsfeuer in dem oben beschriebenen Sinne veranstalten wollen, müssen dies mindestens 1 Woche vorher beim Fachbereich Bürgerdienste anzeigen und die erforderlichen Angaben machen.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Mediendatenbank destination.one). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.