Als Osterfeuer sind nur solche Feuer anzuerkennen, die der Brauchtumspflege dienen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein zur Brauchtumspflege ausgerichtet werden und als öffentliche Veranstaltung jedermann zugänglich sind. Dies trifft nur auf wenige Osterfeuer zu.
Die Festlegung des Abbrennplatzes sollte möglichst schon früher mit dem Fachbereich Bürgerdienste abgestimmt werden. Für Brauchtumsfeuer gelten die in § 12 a der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) der Stadt Delbrück festgelegten Sicherheitsabstände und -regeln.
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