Alle Besitzer von Altgeräten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes müssen diese Altgeräte einer vom Haus- und Sperrmüll getrennten Erfassung zuführen. Um daran zu erinnern, werden Neugeräte dauerhaft mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Die Pflicht zur getrennten Entsorgung gilt aber auch für nicht gekennzeichnete Altgeräte.
Die Stadt Delbrück entsorgt nur Altgeräte, die aus privaten Haushaltungen sind oder aus Bereichen wie Gewerbebetrieben, Büros, Schulen, Behörden und Gaststätten, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit den in privaten Haushaltungen anfallenden Altgeräten vergleichbar ist.
Nicht zu den Elektrogeräten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes gehören Nachtstromspeicherheizgeräte, die als ortsfeste Anlagen gelten und vom Besitzer auf eigene Kosten entsorgt werden müssen. Auch Glühbirnen, Halogenlampen und Lichterketten zählen nicht zu den Elektrogeräten. Sie gehören in die graue Restmülltonne.
Große Elektrogeräte
Große Elektrogeräte (z.B. Herd, Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine, Kühlschrank, Gefriertruhe, Fernseher) werden nach Anmeldung abgeholt. Nutzen Sie hierfür gerne den Online-Antrag auf dieser Seite.
Die Anmeldung kann auch weiterhin mit den roten Anmeldekarten (liegen in beiden Rathäusern sowie allen Banken und Sparkassen aus) erfolgen.
Die Abfuhr findet in der Regel einmal im Monat statt (außer Sommerferien). Die Abholung erfolgt durch REMONDIS Südwestfalen GmbH.
Große und kleine Elektrogeräte (in haushaltsüblichen Mengen) werden auch beim Entsorgungszentrum Alte Schanze in Paderborn-Elsen kostenlos angenommen.
Kleine Elektrogeräte
Kleine Elektrogeräte (z.B. Computer, Videorecorder, Kamera, Radio, Kaffeemaschine, Mixer, Toaster, Rasierapparat, Haarfön, Telefon, Bohrmaschine) werden nur zusammen mit einem Großgerät abgeholt (als Beiladung).
Ansonsten sind sie zu einer der örtlichen Sammelstellen zu bringen.
Auf keinen Fall dürfen sie in die graue Mülltonne!
Große und kleine Elektrogeräte (in haushaltsüblichen Mengen) werden auch beim Entsorgungszentrum Alte Schanze in Paderborn-Elsen kostenlos angenommen.
Batterien und Akkus
Bürger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht in dem Elektroaltgerät fest verbaut sind, vor Abgabe der Elektroaltgeräte zu entfernen. Batterien und Akkus werden im Rahmen der Elektroaltgerätesammlung nicht abgeholt. Diese sind stattdessen bei der Schadstoffsammlung abzugeben. Batterien und Akkus (in haushaltsüblichen Mengen) werden auch beim Entsorgungszentrum Alte Schanze in Paderborn-Elsen kostenlos angenommen.
Sammelstellen
Folgende Händler nehmen kostenlos Kleingeräte in haushaltsüblichen Mengen an.
Delbrück:
Euronics XXL, Boker Str. 25
SB-Center, Rietberger Str. 22
B. Grothoff, Am Zollbrett 2
Ostenland:
Österdiekhoff, Falkenweg 10
Sperriger Metallschrott
Unter sperrigem Metallschrott versteht man Gegenstände des Haushalts, die keine Elektrogeräte sind, über 50 % Metallanteil haben und aufgrund ihrer Größe nicht in die graue Mülltonne passen, z.B. Fahrrad, Gasherd, Benzin-Rasenmäher (frei von Benzin und Öl!). Der sperrige Metallschrott ist ebenfalls über das Online-Formular oder die rote Elektrogeräte-Karte anzumelden. Metallteile über 2,5 m Länge (z.B. Hollywoodschaukel) sind zu zerlegen.
Kleinteiliger Metallschrott wird nur als Beiladung zu sperrigem Metallschrott oder Elektro-Großgeräten mitgenommen. Ansonsten kann er zum Schrotthändler oder zum Entsorgungszentrum Alte Schanze gebracht oder in die graue Mülltonne gegeben werden.
Nicht zum sperrigen Metallschrott zählen Kraftfahrzeuge und Teile davon.
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