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Gehölzschnittverbrennung

Details

Bei der Pflege von Hecken, Bäumen und Sträuchern anfallender Gehölzschnitt darf nach der Allgemeinverfügung der Stadt Delbrück vom 2. November bis zum 31. März werktags in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr verbrannt werden.

Begriffe im Kontext

Gehölz, Äste, Verbrennen von Abschnitt

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