Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
der Betrieb verlegt wird,
der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder
der Betrieb aufgegeben wird.
Den Online-Antrag zu dieser Dienstleistung, finden Sie beim Wirtschaftsserviceportal NRW (siehe Link weiter unten). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen.
Um Anträge über das Wirtschaftsserviceportal stellen zu können, benötigen Sie einen Account. Diesen können Sie dort anlegen.
Einzelfirma und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften: 26,00 EUR
Juristische Personen: 33,00 EUR
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 EUR
Wenn das Formular korrekt ausgefüllt wurde und die Unterlagen vollständig sind, wird der Empfang der Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort bescheinigt. Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung wird die Empfangsbescheinigung innerhalb von 3 Tagen erteilt.
§§ 15 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1 und § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 2a der Gewerbeordnung (GewO)
Ab dem 01.01.2021 hat die Abgabe des" Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. Unter der Rubrik "Weiterführende Links" finden Sie Informationen der Finanzverwaltung NRW.
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