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Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange)

Details

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Parkausweises für Behinderte nicht erfüllen, d. h. Ihnen die Merkzeichen "aG" und "BI" nicht zuerkannt sind, haben Sie die Möglichkeit unter den unten genannten Bedingungen einen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen zu beantragen.

  1. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "B und G" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).

  2. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "B und G" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf des Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

  3. schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt.

  4. schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt u. a. zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot (bis zu 3 Stunden) 

  • auf Bewohnerparkplätzen (bis zu 3 Stunden)

  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,

Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für Parkplätze mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol).

Gültigkeit: Solange wie Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist, max. jedoch 5 Jahre.

Kosten

Der Parkausweis ist gebührenfrei.

Hinweise

Der Geltungsbereich richtet sich nach der Art der Merkzeichen im Schwebehindertenausweis. Ist das Merkmal "B" ("Begleitperson") eingetragen, ist der Ausweis bundesweit gültig. Fehlt das Merkmal "B", darf er nur in NRW genutzt werden.

Unterlagen

Die Beantragung ist persönlich, schriftlich, online oder durch eine bevollmächtigte Person möglich. Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag

  • Vorlage Schwerbehindertenausweis oder Bescheid der zuständigen Behörde

  • ggf. Vollmacht

Verfahrensablauf

Das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen wird nicht von der Stadt Delbrück geprüft. Auch ein hausärztliches oder fachärztliches Gutachten reicht für die Erteilung des Parkausweises nicht aus.

Zur Bestätigung der Voraussetzungen ist eine Stellungnahme der Abteilung Soziales, Schwerbehindertenangelegenheiten der Kreisverwaltung Paderborn erforderlich. Die Anforderung der Stellungnahme erfolgt durch die Stadt Delbrück.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Parkerleichterung (oranger Parkausweis) entweder für das Bundesgebiet oder für NRW.

Rechtsgrundlagen

Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Weiterführende Informationen

Kontakt

Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular

Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
Wappen der Stadt Delbrück, zehn Orte, eine Stadt.
 

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