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Versteigerergewerbe nach § 34b GewO

Details

Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.

Den Online-Antrag zu dieser Dienstleistung, finden Sie beim Wirtschaftsserviceportal NRW (siehe Link weiter unten). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen.

Um Anträge über das Wirtschaftsserviceportal stellen zu können, benötigen Sie einen Account. Diesen können Sie dort anlegen.

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Versteigerung

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