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Schaustellung von Personen

Details

Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen planen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

Den Online-Antrag zu dieser Dienstleistung, finden Sie beim Wirtschaftsserviceportal NRW (siehe Link weiter unten). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen.

Um Anträge über das Wirtschaftsserviceportal stellen zu können, benötigen Sie einen Account. Diesen können Sie dort anlegen.

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