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Pfandleihgewerbe

Details

Sie sind PfandleiherIn oder PfandvermittlerIn und möchten ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie gewerbsmäßig tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.

Den Online-Antrag zu dieser Dienstleistung, finden Sie beim Wirtschaftsserviceportal NRW (siehe Link weiter unten). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen.

Um Anträge über das Wirtschaftsserviceportal stellen zu können, benötigen Sie einen Account. Diesen können Sie dort anlegen.

Begriffe im Kontext

Pfand, Leihgewerbe, Pfandleiher, Pfandvermittler, Pfandleiher, Geschäft eines Pfandvermittlers, Erlaubnis, Beantragen, Leihhaus, Pfand, Pfandhaus, Pfandleihhaus, Pfandvermittler, Vermittler, Verpfänder, Verpfändung

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