Für die Entgegennahme der Anzeige fallen keine Gebühren an.
Wenn Sie als Fachfirma in der Kampfmittelbeseitigung den Auftrag einer Kampfmittelbeseitigung oder -erkundung erhalten, müssen Sie die Eröffnung einer Räumstelle und die Aufnahme der Arbeiten 2 Wochen vor Aufnahme dieser Arbeiten, die Einstellung und Schließung unverzüglich der Ordnungsbehörde anzeigen.
Erlaubnis nach § 7 SprengG
Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Anzeige einer Räumstelle nach § 14 SprengG (siehe Dokument unter "Downloads")
Erlaubnis nach § 7 SprengG
Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Lageplan
In der Anzeige der Eröffnung einer Räumstelle müssen die mit der Leitung der Räumstelle beauftragte Person sowie sonstige verantwortliche Personen angegeben werden. Eventuelle personelle Veränderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
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