Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei. Kostenfreie Urkunden werden ausgestellt für die Beantragung von Kindergeld, Mutterschaftshilfe, Erziehungsgeld und für kirchliche Zwecke. Die weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig; die erste Urkunde kostet 10 €, jede weitere die Hälfte.
Die Geburt kann vom Vater oder der Mutter des Kindes, der Hebamme oder jeder anderen Personen, die bei der Geburt zugegen war, angezeigt werden.
Die Frist für die Anzeige einer Geburt beträgt eine Woche.
Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme, die bei der Geburt des Kindes zugegen war, eine „Geburtsbescheinigung“ aus, die hier im Zusammenhang mit der Geburtsanzeige vorzulegen ist. Bei einer „Krankenhausgeburt“ macht das Krankenhaus diese Angaben durch die „Geburtsanzeige“ beim für den Geburtsort zuständigen Standesamt.
Alle weiteren für die Beurkundung notwendigen Unterlagen richten sich nach dem Familienstand und der Staatsangehörigkeit der Kindesmutter und des Kindesvaters. In vielen Fällen reicht zwar das Familienstammbuch aus, aber aufgrund der individuellen Voraussetzungen nicht immer.
Wir bzw. das für Ihre Geburtsbeurkundung zuständige Standesamt geben Ihnen gern Auskunft darüber, welche Unterlagen in Ihrem ganz persönlichen Fall benötigt werden!
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