Sie erwarten ein Kind und sind nicht miteinander verheiratet?
In diesem Fall haben Sie als Vater des Kindes die Möglichkeit, eine Vaterschaftsanerkennung vorzunehmen. Die Erklärung können Sie vor oder nach der Geburt des Kindes gebührenfrei bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung bedarf der Zustimmung durch die Mutter. Durch die Vaterschaftsanerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Beziehungen ein.
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