Bearbeitung von Mängelmitteilungen des Bezirksschornsteinfegermeisters
Bearbeitung von Verfahren nach der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen, soweit die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde gegeben ist
in fachlichen Fragen zu Ihrer Feuerungsanlage berät Sie der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister
den für Sie zuständigen Schornsteinfeger können Sie über die Internetseite der Schornsteinfeger-Innung ermitteln (siehe Link unten)
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