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Kehrwesen (Schornsteinfeger)

Details

  • Bearbeitung von Mängelmitteilungen des Bezirksschornsteinfegermeisters

  • Bearbeitung von Verfahren nach der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen, soweit die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde gegeben ist

  • in fachlichen Fragen zu Ihrer Feuerungsanlage berät Sie der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister

  • den für Sie zuständigen Schornsteinfeger können Sie über die Internetseite der Schornsteinfeger-Innung ermitteln (siehe Link unten)

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