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Lärmbelästigung

Details

Die Stadt Delbrück bearbeitet Verfahren nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG), sofern die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde gegeben ist.

Beispiele:

  • Verfahren bzgl. Einhaltung der Nachtruhe

  • Benutzung von überlauten Musikanlagen

  • Tierlärm

  • unnötiges Laufenlassen von Motoren

Weiterführende Informationen

Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht im Internet unter dem Stichwort „Hilfe bei Lärmproblemen“ umfangreiche und schnell zugängliche Informationen zu verschiedenen Lärmquellen, zu gesetzlichen Regelungen und gibt Tipps, an wen sich betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden können.

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