Die Stadt Delbrück bearbeitet Verfahren nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG), sofern die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde gegeben ist.
Beispiele:
Verfahren bzgl. Einhaltung der Nachtruhe
Benutzung von überlauten Musikanlagen
Tierlärm
unnötiges Laufenlassen von Motoren
Stadt Delbrück
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33129 Delbrück
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