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Lärmbelästigung

Details

Die Stadt Delbrück bearbeitet Verfahren nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG), sofern die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde gegeben ist.

Beispiele:

  • Verfahren bzgl. Einhaltung der Nachtruhe

  • Benutzung von überlauten Musikanlagen

  • Tierlärm

  • unnötiges Laufenlassen von Motoren

Weiterführende Informationen

Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht im Internet unter dem Stichwort „Hilfe bei Lärmproblemen“ umfangreiche und schnell zugängliche Informationen zu verschiedenen Lärmquellen, zu gesetzlichen Regelungen und gibt Tipps, an wen sich betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden können.

Kontakt

Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
Wappen der Stadt Delbrück, zehn Orte, eine Stadt.
 

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