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Hundesteuer (An- und Abmeldung)

Details

Anmeldung: Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann online über das Antragsformular oder persönlich erfolgen.

Abmeldung: Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Haltung abzumelden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und der neue Hundehalter ist gegebenenfalls anzugeben. Die Abmeldung kann online über das Antragsformular oder persönlich erfolgen.

Beim Ausfüllen des Antragsformulars stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Bürgerbüros (Tel.: 05250 / 996-190) gerne unterstützend zur Seite.

Kosten

Hinweise

Ihr Hund ist größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg?

Wenn Ihr Hund ausgewachsen größer als 40 cm (Widerristhöhe) oder schwerer als 20 kg ist, gilt er als großer Hund. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Haltung Ihres Hundes ZUSÄTZLICH schriftlich beim Ordnungsamt anzuzeigen, unabhängig von der Rasse. Hierzu nutzen Sie bitte den unten stehenden Link "Anmeldung großer Hund". Unabhängig hiervon ist der Hund steuerrechtlich (siehe oben) anzumelden!

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