Zwangsweiser Einzug von Forderungen nach erfolgloser Mahnung durch die / den Vollziehungsbeamt/in (plus Beitreibungsgebühren)
Bei Anfragen halten Sie bitte das Aktenzeichen der / des Vollziehungsbeamt/in bereit.
Säumige Zahler/innen werden von der Stadt Delbrück durch eine Mahnung nach Ablauf der Fälligkeit auf die bestehende Zahlungsverpflichtung hingewiesen. Sollte nach weiteren 2 Wochen immer noch kein Zahlungseingang festgestellt worden sein, ergeht eine Zahlungsaufforderung mit Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen. Durch diese Maßnahmen entstehen für Sie als Zahlungspflichtige/r zusätzliche Kosten!
Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind! Sie ersparen sich Ärger und weitere Kosten durch die zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörde sind bemüht, gemeinsam mit Ihnen eine gütliche Erledigung im Rahmen von zeitlich gesetzten Grenzen und Regelungen für Sie zu finden.
Was bedeutet Vollstreckung?
Es werden Vollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen durchgeführt, zum Beispiel durch Pfändung
von beweglichen Sachen (Wegnahme) einschließlich Kraftfahrzeuge
von Zahlungsansprüchen aus Giro- oder Sparkonten
von Einkommen bei der Arbeitgeberin / beim Arbeitgeber
in andere verwertbare Rechte, z.B. Mietkautionen
Mehrfachpfändungen sind zulässig
Vollstreckungsmaßnahmen in das unbewegliche Vermögen werden in den Grundbesitz durch die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek oder Antrag auf Zwangsversteigerung veranlasst.
Vermögensauskunft
Die Behörde kann nach erfolgloser Vollstreckung im Außendienst eine Vermögensauskunft einfordern. Es kann daraufhin die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis folgen. Das Schuldnerverzeichnis kann von berechtigten Personen, zum Beispiel Vermieter/innen, Arbeitgeber/innen, der Schufa usw.. eingesehen werden.
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