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Gewerbezentralregister (Auskunft für Privatpersonen)

Details

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen. Folgen Sie dazu bitte dem unten hinterlegten Link.

Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Privatpersonen kann alternativ auch im Bürgerbüro gestellt werden, wenn Sie in Delbrück gemeldet sind.

Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.

Privatpersonen benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister unter anderem dann, wenn sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer anderen wirtschaftlichen Unternehmung stellen.

Auskunft für juristische Personen

Hinweise

Gewerbezentralregisterauskünfte für Privatpersonen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (siehe Link weiter unten) oder schriftlich (Adresse Bundesamt für Justiz - Gewerbezentralregister - 53094 Bonn) beantragt werden.

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