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Kleine Lotterien und Ausspielungen (Tombolen)

Details

Planen Sie im Rahmen einer Veranstaltung z.B. Ihres Sportvereins, Ihrer Kirchgemeinde oder Institution der Jugendhilfe eine Tombola durchzuführen, ist diese im Ordnungsamt (Fachbereich Bürgerdienste) anzeigepflichtig.

Je nach Art um Umfang der Tombola können die Ansprechpersonen verschiedene Informationen über Ihre Veranstaltung anfordern. Weitere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Mitarbeitenden.

Begriffe im Kontext

Lotterie, Lotto, Loto

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