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Kleine Lotterien und Ausspielungen (Tombolen)

Details

Planen Sie im Rahmen einer Veranstaltung z.B. Ihres Sportvereins, Ihrer Kirchgemeinde oder Institution der Jugendhilfe eine Tombola durchzuführen, ist diese im Ordnungsamt (Fachbereich Bürgerdienste) anzeigepflichtig.

Je nach Art um Umfang der Tombola können die Ansprechpersonen verschiedene Informationen über Ihre Veranstaltung anfordern. Weitere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Mitarbeitenden.

Unterlagen

Die formlose Anzeige muss schriftlich (per Post oder Mail) folgende Daten enthalten:

  • Örtlichkeiten und zeitlicher Rahmen der Veranstaltung

  • Zweck der Veranstaltung (z.B. Verlosung im Rahmen eines Sportfestes)

  • Angaben zur Höhe der Gewinnausschüttung

Gegebenenfalls können die Ansprechpersonen weitere Informationen anfordern.

Rechtsgrundlagen

  • Glücksspielstaatsvertrag NRW

  • Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen Bek. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales

Kontakt

Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular

Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
Wappen der Stadt Delbrück, zehn Orte, eine Stadt.
 

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