Planen Sie im Rahmen einer Veranstaltung z.B. Ihres Sportvereins, Ihrer Kirchgemeinde oder Institution der Jugendhilfe eine Tombola durchzuführen, ist diese im Ordnungsamt (Fachbereich Bürgerdienste) anzeigepflichtig.
Je nach Art um Umfang der Tombola können die Ansprechpersonen verschiedene Informationen über Ihre Veranstaltung anfordern. Weitere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Mitarbeitenden.
Die formlose Anzeige muss schriftlich (per Post oder Mail) folgende Daten enthalten:
Örtlichkeiten und zeitlicher Rahmen der Veranstaltung
Zweck der Veranstaltung (z.B. Verlosung im Rahmen eines Sportfestes)
Angaben zur Höhe der Gewinnausschüttung
Gegebenenfalls können die Ansprechpersonen weitere Informationen anfordern.
Glücksspielstaatsvertrag NRW
Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen Bek. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales
Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
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