Wenn Sie Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen wollen, muss der Betriebsort dafür als geeignet anerkannt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Geeignetheitsbestätigung.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der aufzustellenden Spielgeräte, beträgt jedoch mindestens 100 €.
Antragsvordruck (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Erlaubnis nach § 33c Absatz 1 GewO
Kopie der Gewerbeanmeldung
Gewerbeordnung - GewO
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33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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