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Kleineinleiterabgabe

Details

Nach dem Abwasserabgabengesetz sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen. Als Kleineinleiter werden Personen bezeichnet, welche weniger als 8 m³ Abwasser je Tag in ein Gewässer einleiten oder versickern.

Den abgabepflichtigen Gemeinden wurde durch Gesetz und Satzung die Möglichkeit eingeräumt, die Abwasserabgabe auf die Grundstückseigentümer abzuwälzen. Die Abgabe wird durch Bescheid festgesetzt.

Kosten

Die Kleineinleiterabgabe wird nach der Zahl der Grundstücksbewohner, die am 31.12. des laufenden Jahres gemeldet sind, festgesetzt.

Hinweise

Informationen zur Veranlagung im Grundbesitzabgabenbescheid (z.B. Adressverwaltung) erhalten Sie bei Fr. Eversmann oder Fr. Lorenz.

Informationen zu rechtlichen Hintergründen der Veranlagung zur Kleineinleiterabgabe erhalten Sie bei Fr. Janssen.

Voraussetzungen

Die Abgabe ist zu entrichten, wenn Sie Abwasser (Schmutz- und/oder Niederschlagswasser) in ein Gewässer (Fließ- oder Stehgewässer sowie Grundwasser) einleiten.

Kleineinleitungen sind von der Abgabe befreit, wenn das Abwasser in einer Kleinkläranlage, die entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde, behandelt wurde und die ordnungsgemäße Beseitigung des Klärschlamms gesichert ist.

Kontakt

Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular

Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
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