Selbstverständlich erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Delbrück gerne Auskünfte zu Ihrem Konto.
In Ihrem eigenen Interesse:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse bei telefonischen Kontoauskünften die Datenschutzbestimmungen und das Steuergeheimnis beachten müssen; sie sind verpflichtet, sich von Ihrer Legitimation zu überzeugen. Dazu ist es notwendig, mindestens das Kassenzeichen und Ihr Interesse zu nennen, über das Sie Auskunft erhalten möchten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse entscheiden, welche Auskünfte telefonisch erteilt werden.
Alternativ empfehlen wir, die gewünschten Auskünfte schriftlich oder per Email anzufordern. Natürlich können Sie zur Kontenklärung auch persönlich vorsprechen.
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