Sie haben es versäumt, eine fällige Forderung an die Stadt Delbrück zu bezahlen? Dann werden Sie automatisiert durch eine Mahnung auf die offene Forderung hingewiesen.
Das ist für Sie mit Kosten verbunden. Für rückständige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Kindergartenbeiträge) werden Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet.
Für bestimmte rückständige privatrechtliche Forderungen erhalten Sie eine Zahlungserinnerung, ohne dass Gebühren erhoben werden.
Sie haben die Forderung bereits gezahlt? Bitte überprüfen Sie folgende Angaben:
War der Verwendungszweck richtig angegeben?
Ist das Konto belastet?
Wurde der Betrag durch einen Überweisungsfehler evtl. wieder gutgeschrieben?
Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben.
Haben Sie sich schon einmal über eine Mahnung geärgert? Sie können uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
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